Fahrzeugbewertung

Wir ermitteln den Wert Ihres Fahrzeuges.

Händlereinkaufspreis oder Händlerverkaufspreis, Marktwert oder Wiederbeschaffungswert aktuell oder auch zu einem bestimmten Stichtag für jegliche Kraftfahrzeuge wie z.B. Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Krafträder und Sonderaufbauten.

Verschiedene Gründe für Fahrzeugbewertung:

  • Verkauf Ihres Fahrzeuges an Privat
  • Inzahlunggabe Ihres Fahrzeuges beim Händler
  • Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges
  • Inzahlungnahme von Fahrzeugen

Leasingrückläufer

Leasing-AGB sehen üblicherweise vor, dass Leasingfahrzeuge am Vertragsende einen dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden, betriebs- und verkehrssicheren Erhaltungszustand, frei von Schäden und Mängeln, aufweisen müssen. Diese Anforderungen werden bei allen Vertragsvarianten gestellt, da ein schlechter Fahrzeugzustand die Verkaufschancen mindert und das Nachzahlungsrisiko des Leasingnehmers erhöht.

 

 
© by Heitz + Draut letzte Änderung: 29.03.2024