Gutachtenerstellung für

  • Personenkraftwagen
  • Nutzfahrzeuge und deren Anhänger
  • Krafträder
  • Wohnwagen und Wohnmobile
  • Oldtimer
  • Baumaschinen
  • Lack- & Motorschäden
  • Landwirtschaftliche Geräte und Fahrzeuge
Haftpflichtschadengutachten

Bei fremdverschuldeten Unfällen hat der Geschädigte, solange es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt (Schadenhöhe bis ca. 750,00 EUR), das Recht, einen Sachverständigen seiner Wahl einzuschalten. Dadurch ist gewährleistet, dass Schadenhöhe, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Nutzungsausfall etc, von einem unabhängigen freien Sachverständigen ohne Weisung des Versicherers festgesetzt werden.

Die Sachverständigenkosten sind im Rahmen der Schadenregulierung von der gegnerischen Versicherung zu erstatten


Sicherungsabtretung  

Kaskoschadengutachten

Können Sie nur nach Absprache mit Ihrem Versicherer in folgenden Fällen einen unabhängigen freien Sachverständigen beauftragen.

  • Selbstverschuldeter Unfall
  • Wildschaden
  • Sturmschaden oder Hagelschaden
  • Brandschaden
  • Diebstahl
 
© by Heitz + Draut letzte Änderung: 23.04.2024